Allgemeine Geschäftsbedingungen, außerhalb des Anwendungsbereichs des Konsumentenschutzgesetzes
Das Detektivunternehmen verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Fähigkeiten mit gebotener Sorgfalt auszuführen.
Ergebnisse und Vorgangsweisen der Detektivarbeit können weder vorweggenommen noch garantiert werden.
Soweit nicht besonderer Anordnungen des Klienten vorliegen, unterliegen Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen der Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Der Klient hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Identität der Informanten des Detektivunternehmens, jedoch auf Benennung der Zeugen für erreichte Auftragsziele.
Bei Kraftfahrzeugeinsätzen kann das Detektivunternehmen zur Förderung eines positiven Ergebnisses zwei Detektive einsetzen. Der Klient erklärt sich bereit, Verwaltungsstrafen, insbesondere Organstrafmandate, die sich aus der Ausführung des Auftrages ergeben, voll zu ersetzen.
Für Technisches Equipment (z.B. Autoverfolgungsgerät) welches im Zuge eines Auftrages verloren geht, beschädigt oder zerstört wird, dies sowohl durch Dritte als auch durch die ZP selbst, so erklärt sich der Klient bereit, das Gerät zum Einkaufspreis zu ersetzen.
Für Ausrüstung aller Art, welches im Zuge eines Personenschutz Einsatzes verloren, beschädigt oder zerstört wird, geht zu Lasten des Klienten. Selbiges gilt auch für Bekleidung.
Die Berichterstattung erfolgt schriftlich oder mündlich und wird streng vertraulich behandelt. Das Detektivunternehmen übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei. Telefonische Berichte sind unverbindlich.
Wir arbeiten ausschließlich gegen Vorauskasse. Der Klient ist verpflichtet, die anlaufenden Kosten durch regelmäßige Zahlungen zu begleichen.
Gerichts- und Behördentermine, die sich aus dem Auftrag ergeben, anerkennt der Klient als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es Staatsbürgerpflicht ist, Ladungen Folge zu leisten.
Der Anspruch entsteht mit dem tatsächlichen Zeitaufwand des Detektivs, plus An- und Abreise. Seitens des Detektivunternehmens werden Gebührenansprüche an das Gericht nicht gestellt.
Zusätze, die von den vorliegenden Geschäfts- und Honorarbedingungen abweichen, sind nur in schriftlicher Form verbindlich.
Die Aufrechnung der Honorarforderungen des Detektivunternehmens mit einer Forderung des Klienten ist ausgeschlossen.
Der Klient erklärt sich einverstanden, bei Zahlungsverzug, die dem Detektivunternehmen entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, sowie 12% Verzugszinsen zu ersetzen.
Eine kostenfreie Stornierung von Einsätzen (Observation, Ermittlung, Interaktion etc.) muss spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen von weniger als 48 Stunden, jedoch mehr als 24 Stunden fallen Stornogebühren in der Höhe von 10% plus USt des Auftragswertes, jedoch mindestens €150.- plus USt an. Von weniger als 24 Stunden bis zum geplanten Einsatzbeginn fallen Stornogebühren in der Höhe von 20% plus USt des Auftragswertes, jedoch mindestens €300.- plus USt an.
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des IPR (Internationales Privatrecht). Als Gerichtsstand ist Wien vereinbart.
Der Klient bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über die Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt wurde und erklärt sich damit einverstanden.
Stand 1. August 2014